Wettbewerb

 

Jugend erfindet ist ein bundesweiter Nachwuchswettbewerb, der besondere Leistungen und Begabungen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik fördert (MINT). Er soll die Teilnehmer anregen, technisch-naturwissenschaftliche Ideen, neue Produkte und Verfahren als Erfindungen zu schützen und der Öffent­lichkeit vorzustellen. Darüber hinaus soll er Innovationen durch Unternehmens­gründungen im High-Tech-Bereich stimulieren.

 

Die eingereichten Projekte werden durch eine Fachjury bewertet. Die Kriterien hierbei sind:

 

1. Patentfähigkeit der Erfindung
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Nicht patentfähig sind Entdeckungen, bereits Veröffentlichtes oder Bekanntes, ethisch Unerlaubtes und nicht Verwert- oder Verwendbares. (s. hierzu PatG §§ 1, 2). 

2. Schwierigkeit der zu lösenden Aufgabe

Die Schwierigkeit oder Komplexität der zu lösenden Aufgabenstellung kann sich in verschiedenen Aspekten niederschlagen: Beispielsweise die unerwartete technische Wirkung einer neuen Kombination bekannter Elemente, die Auswahl bestimmter verfahrenstechnischer Bedingungen innerhalb eines bekannten Bereichs, die Schwierigkeit für den Fachmann, mehrere bekannte Dokumente miteinander zu kombinieren oder der Umstand, dass durch die Erfindung ein technisches Problem gelöst wird, das seit Langem bestand und zu dessen Lösung zahlreiche Versuche unternommen wurden (s. hierzu EPO, Leitfaden für Anmelder/Erfinderische Tätigkeit).

3. Erfinderischer Beitrag zum Stand der Technik
Erfinderischer Aufwand und Abstand zum Stand der Technik (i.e. nicht naheliegend für den ausgewiesenen Fachmann). Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört, und gilt als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. (s. hierzu PatG § 3 Abs. 1 und § 4)

4. Gewerbliche Anwendbarkeit und wirtschaftliche Bedeutung der Erfindung

Erfindungen müssen gewerblich anwendbar sein,  d.h. sie sind auf irgendeinem gewerblichen Gebiet herstell- oder benutzbar. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Ideen, die nicht realisierbar sind, auch nicht patentiert werden und damit teilnehmen können. Die wirtschaftliche Bedeutung der Erfindung gibt Aufschluss über den möglichen wirtschaftlichen Erfolg des Patents. D.h. der erzielbare Ertrag am Markt für die gewerblich verwertete Erfindung sollte den entstandenen Aufwand übersteigen (s. hierzu PatG § 5).

 

 

Es gibt keine Gewichtung der einzelnen Kriterien. Über die Bewertung entscheidet ausschließlich die Jury. In der Endausscheidung werden folgende Preise vergeben:

1. Preis: 3.000 €
2. Preis: 2.000 €
3. Preis: 1.000 €
4. Preis:    500 €

 

Die Preisverleihung findet im Herbst 2017 in Köln statt.