Teilnahmebedingungen

 

1 | Anmeldeberechtigte

    Bei der Anmeldung gelten folgende Voraussetzungen:
  1. Studenten und Doktoranden an einer deutschen Hochschule oder Auszubildende und Meisterschüler in Handwerk und Industrie.
  2. Nicht älter als 35 Jahre alt (Stichtag für die Altersgrenze ist der 31. Dezember des Anmeldejahres).
  3. Auch zugelassen sind deutsche Studenten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind.
  4. Ehemalige Teilnehmer des Wettbewerbs Jugend forscht sind ebenso teilnahmeberechtigt.
  5. Schüler und andere hier nicht genannte Personen können auf Antrag zugelassen werden.
  6. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten der Teilnahme zustimmen.

2 | Wettbewerbsbeiträge

    Zugelassen werden patentfähige Erfindungen,  die zu einem deutschen oder europäischen Patentschutz oder deutschen Gebrauchsmusterschutz führen (s. hierzu PatG § 1 und GebrMG § 1).

3 | Einzelanmeldung und Gruppenanmeldung

      Es können Einzelpersonen oder Gruppen am Wettbewerb teilnehmen. Dies ist bei der Anmeldung anzugeben. Bei Gruppenanmeldung erhalten die Teilnehmer ein Formular, auf dem sie den personenbezogenen Anteil (in %) an der Erfindung erklären. Sollten bei einer Gruppenanmeldung einer oder mehrere Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, so können die anderen teilnahmeberechtigten Gruppenmitglieder mit ihrem Erfindungsanteil am Wettbewerb teilnehmen.

4 | Erforderliche Unterlagen

    Es sind folgende Unterlagen bis zum 31.12., 24:00 Uhr des Anmeldejahres elektronisch einzureichen:
  1. Schriftliche Projektbeschreibung zur Projektidee bestehend aus Titel und Kurzfassung (max. 1000 Wörter). Aus der Kurzfassung sollte sich für die Jury bereits ein ausreichender Überblick über die Projektdurchführung ergeben.
  2. Patentanmeldung bzw. Patentnummer bei bereits erfolgter Veröffentlichung.
  3. Recherche zum Stand der Technik, entweder als amtliches Rechercheergebnis, Rechercheergebnis eines Patent­anwalts, einer Patentberatungsstelle oder als sorgfältige Eigenrecherche.
  4. Gegebenenfalls: Geänderte Patentansprüche zur Beseitigung von Patentierungshindernissen auf Grund der Recherche.

5 | Verschwiegenheitspflicht Ausrichter

    Die Ausrichter verpflichten sich, die ihnen anvertrauten Unterlagen und die damit verbundenen Kenntnisse (Know-How) geheim zu halten. Es werden alle zur Geheimhaltung erforderlichen Maßnahmen getroffen, um eine noch nicht erfolgte Schutzrechtsanmeldung nicht zu gefährden. Die vorstehenden Verpflichtungen entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für welche nachweisbar ist, dass sie
  1. bereits vor dem Empfang der Anmeldung bekannt waren;
  2. der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  3. der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die Ausrichter hierfür verantwortlich sind; oder
  4. ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem dazu berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht worden sind.
      Die Geheimhaltung erlischt mit der Veröffentlichung durch die Projektvorstellung am Tag der Preisverleihung.

6 | Teilnahme von Arbeitnehmererfindern

    Sollte der Anmelder sich in einem Arbeitnehmerverhältnis an einer Universität befinden, ist spätestens bis zum Zeitpunkt der Patentanmeldung sicherzustellen, dass nach geltendem Arbeitnehmererfindergesetz die Rechte an der Erfindung ihm zuerkannt werden. Hierbei können entsprechende Beratungsstellen wie z.B. PROvendis mit Rat und Tat zur Seite stehen.

7 | Durchführung des Wettbewerbs

    Die eingereichten Projekte werden auf Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen geprüft. Sollte die Zahl der eingereichten Arbeiten größer sein als die Kapazität des Wettbewerbs, so wird eine Auswahl getroffen. Am Tag der Preisverleihung präsentieren alle Teilnehmer ihr Projekt an einem Ausstellungsstand einer unabhängigen Jury und der Öffentlichkeit. Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preise und Urkunden werden bei der Siegerehrung des Wettbewerbs übergeben. Die Anfahrt zum Wettbewerbsort und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen auf eigene Gefahr. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos.